Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das "Kleingedruckte"


§1 Sachlicher Geltungsbereich

EMU-Sprachsoftware schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 Zustandekommen von Verträgen

In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Schriftliche Angebote von EMU-Sprachsoftware sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend. An Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei EMU-Sprachsoftware, gebunden. Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots durch EMU-Sprachsoftware oder mit der schriftlichen Bestätigung durch EMU-Sprachsoftware zu Stande, die in diesem Fall den Umfang der von EMU-Sprachsoftware übernommenen Pflichten bestimmt. Die reine Überlassung von Software, die Erbringung von Wartungsleistungen oder sonstigen Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine Bestätigung und ersetzen diese nicht. Unabhängig von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind Vereinbarungen über die Rechte des Kunden an der Software (Software-Lizenzvertrag), deren Pflege und Wartung (Wartungsvertrag) und die Einarbeitung in die Nutzung der überlassenen Software sowie Zubehörlieferungen und sonstige Dienstleistungen jeweils rechtlich selbständig und hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten, Rechtsfolgen und Gewährleistung getrennte Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch einen Handlungsbevollmächtigten, einen Prokuristen oder einen Geschäftsführer.

§3 Preise

Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots von EMU-Sprachsoftware aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch EMU-Sprachsoftware gültigen Preis- und Produktliste von EMU-Sprachsoftware, die jederzeit geändert werden kann.

§4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, es sei denn, dass schriftlich ein Zahlungstermin vereinbart wurde. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden grundsätzlich nicht angenommen. Im Falle der Annahme erfolgt diese nur erfüllungshalber. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EMU-Sprachsoftware berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. EMU-Sprachsoftware ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von EMU-Sprachsoftware nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von EMU-Sprachsoftware gefährdet erscheinen. EMU-Sprachsoftware kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunden diesem Verlangen von EMU-Sprachsoftware nicht nach, ist EMU-Sprachsoftware unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der EMU-Sprachsoftware entstandene Schaden geringer ist.

§5 Lieferung und Lieferverzug

Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von EMU-Sprachsoftware enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und Leistungsfristen hat der Kunde- EMU-Sprachsoftware zunächst schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die genannten Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung von EMU-Sprachsoftware Geschäftssitz. Eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen tritt ein, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt , wie etwa Störungen bei der Eigenbelieferung, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen etc., auf die Lieferungen oder Leistungen von EMU-Sprachsoftware von erheblichem Einfluss sind. Dauern Hindernisse länger als einen Monat an oder wird aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei unvollständigen Aufträgen oder Änderungswünschen des Kunden kann sich dieser nicht auf vereinbarte Fertigstellungsfristen berufen.

§6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält sich EMU-Sprachsoftware das Eigentum an gelieferten Produkten vor.

§7 Gefahrübergang und Versendung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sofern der Kunde keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket etc), wird dieser nach bestem Ermessen und Vorbehalt der günstigsten Versandart von EMU-Sprachsoftware vorgenommen. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über.

§8 Software-Lizenzen

Der Kunde darf EMU-Sprachsoftware-Softwareprodukte einschließlich deren Dokumentation ausschließlich aufgrund einer von EMU-Sprachsoftware erteilten Lizenz nutzen. Durch die von EMU-Sprachsoftware gewährte Softwarelizenz erhält der Kunde ein persönliches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der lizenzierten Software, das nicht zur Gewährung von Unterlizenzen berechtigt. Software wird dem Kunden im Objekt-Code überlassen. Die Überlassung technischer Programmdokumentationen, insbesondere des Quellcodes, wird nicht geschuldet und ist nicht Bestandteil dieser Überlassung, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch die Anwenderdokumentation anders geregelt. Ein Recht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen besteht nicht. Der Kunde darf keine Verfahren irgendwelcher Art anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen. Die Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den Betrieb auf der lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist. Überlassene Unterlagen einschließlich angefertigter Duplikate sind vom Kunden nach Nutzungsende unaufgefordert zu vernichten, soweit die Aufbewahrung vom Kunden nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sofern der dem Kunden überlassene Datenträger Software enthält, die von der dem Kunden erteilten Lizenz nicht umfasst ist, darf der Kunde diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Teile der Software oder wesentliche Verfahren oder Ideen hieraus mittelbar oder unmittelbar zur Erstellung eigener Software zu verwenden. Eine Veränderung der lizenzierten Software bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch EMU-Sprachsoftware. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der überlassenen Software sowie der überlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich EMU-Sprachsoftware zu. Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gewährt und können von EMU-Sprachsoftware nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt oder trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht binnen zehn Tagen nach Erhalt der Mahnung leistet. Eine Kündigung durch EMU-Sprachsoftware bezieht sich auf alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Versionen der Software einschließlich davon angefertigter Kopien. Eine erteilte Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der lizenzierten Version. EMU-Sprachsoftware macht darauf aufmerksam, dass Kunden für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die durch diese entstehen.

§9 Gewährleistung für Softwareprodukte

EMU-Sprachsoftware unternimmt erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Fehlerfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen. EMU-Sprachsoftware macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich fehlerfreie Software herzustellen. EMU-Sprachsoftware leistet Gewähr dafür, dass ihre lizenzierten Softwareprodukte die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllen, die in den zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gültigen Benutzerhandbüchern für die betreffenden Produkte enthalten sind, und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von EMU-Sprachsoftware bestätigt worden. Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der Software- Produktbeschreibung nicht erfüllt werden oder dass vom Kunden Fehler schriftlich und in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt werden, erfolgt nach Wahl von EMU-Sprachsoftware die Rückerstattung des bezahlten Preises oder Nachbesserung, die auch darin bestehen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von EMU-Sprachsoftware erfolglos oder bietet EMU-Sprachsoftware keine fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder ein Recht auf Herabsetzung der Vergütung. Der Gewährleistungsanspruch entfällt für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von EMU-Sprachsoftware liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunden EMU-Sprachsoftware die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder eine unvollständige Rücksendung des Produktes erfolgte, werden die hierdurch verursachten Kosten mit einer Kostenpauschale von € 40,- berechnet. Etwaige gesetzliche Gewährleistungen oder Haftungsansprüche gegen den Händler, von dem der Kunde sein Exemplar der Software bezogen hat, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt.

§10 Mängelrüge

Der Kunde hat das gelieferte Produkt unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Beanstandungen des Produktes sind innerhalb von 8 Tagen seit Empfang des Produktes schriftlich gegenüber EMU-Sprachsoftware geltend zu machen.

§11 Haftung

Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung - ist EMU-Sprachsoftware nur verpflichtet, wenn (a) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EMU-Sprachsoftware oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder (b) EMU-Sprachsoftware eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt und dadurch den Vertragszweck gefährdet hat; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wird gehaftet, soweit sie vom Zweck der Eigenschaftszusicherung umfasst werden. Die Haftung bei Verzug oder Unmöglichkeit ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt. Die Haftung für einen leicht fahrlässig verursachten Datenverlust beim Kunden bzw. bei sonstigen berechtigten Anwendern ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen ist auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist auf den typischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst es auch Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von EMU-Sprachsoftware.

§12 Produktänderungen

EMU-Sprachsoftware behält sich Produktänderungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

§13 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Homburg. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Homburg vereinbart. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Einheitlichen Kaufgesetze werden ausgeschlossen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Erweist sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.

 

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